Nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei ist eine Ausweitung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf Internet-Zugangsprovider und Plattformbetreiber erst einmal vom Tisch.
Nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei ist eine Ausweitung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf Internet-Zugangsprovider und Plattformbetreiber erst einmal vom Tisch.